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Leistungserklärung (DoP)

Leistungserklärung (DoP)

Gemäß Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 (CPR) der EU Kommission vom 9. März 2011 müssen alle Kabel, die dauerhaft in Gebäuden verlegt werden der harmonisierten Norm entsprechen und nach ihr geprüft werden. Diese BauPvO ersetzt die vorherige Bauproduktenrichtlinie 89/106/EEC (CPD).

Alle Produkte, die dieser EU Verordnung unterliegen, müssen mit einer Leistungserklärung  (Declaration of Performance – DoP) des Herstellers versehen sein und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Nummer der Leistungs- oder Konformitätserklärung befindet sich als Teil der CE Markierung auf dem Produkt und/oder der Verpackung des Kabels.

Für die der Verordnung unterliegenden Glasfaser- und Kupferkabel können Sie gültige Dokumente im Downloadbereich finden.

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