CPR - Häufig gestellte Fragen | Corning

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Sehen Sie sich nachfolgend unsere häufig gestellten Fragen zur Bauproduktenverordnung (BauPvO) an. Sie können eine gedruckte Version auch als Offline-Referenz herunterladen

Download PDF
  • 1. Welches sind die EU-Richtlinien und Verordnungen zu Bauprodukten?
    • Bauproduktrichtlinie 89/106/EEC (CPD).
    • Bauproduktenverordung (Construction Products Regulation [EU] Nr. 305/2011 [CPR]), angenommen am 9. März 2011.

    Die im März 2011 in Kraft getretene Bauproduktenverordnung (CPR) ersetzt die vorherige CPD Richtlinie und betrifft alle Organisationen, die an der Gestaltung, Entwicklung, dem Testen, der Installation und der Auswahl von Bauprodukten beteiligt sind.

  • 2. Was bezweckt die neue Bauproduktenverordung?
    • Sorgt für zuverlässige Informationen zu Bauprodukten in Bezug auf ihre Leistung.
    • Legt eine “einheitliche technische Sprache” zugrunde und stellt einheitliche Bewertungsmethoden für die Leistung von Bauprodukten zur Verfügung.
    • Gilt für alle Bauprodukte hergesellt für den Einsatz innerhalb von Gebäuden und Bauwerken.Harmonises
    • Harmonisiert alle Bauprodukte, die im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung regelmäßig gesetzlichen Kontrollen unterliegen.

    Die harmonisierte Norm ist eine Bemühung der EU, die sicherstellen soll, dass alle Baumaterialien handelsfreundlich qualifiziert werden und unabhängig von Herkunftsland und Hersteller unkritisch in Bezug auf Gesundheits-und Sicherheitsanforderungen sind.

  • 3. Wen betrifft die Bauproduktenverordnung?
    • Hersteller, die die Leistung ihrer Produkte deklarieren müssen.
    • Behörden der EU Mitgliedstaaten, die Anforderungen der Bauprodukte spezifizieren.
    • EU akkreditierte Testinstitute, die Konformitätserklärungen gemäß neuer Standards für Hersteller ausstellen.
    • Organisationen (Architekten, Ingenieure, Konstrukteure) die geeignete Produkte für Gebäude und andere Bauwerke auswählen.
  • 4. Wie adressiert die Bauproduktenverordnung Kommunikationskabel?
    • Anhang IV der Bauproduktendverordnung adressiert den Produktbereich 31: Energie-, Steuer-und Kommunikationsleitungen.
    • Kabel, die dauerhaft in Gebäuden verlegt werden, müssen der Bauproduktenverordnung (BauPvO) entsprechen und nach ihr geprüft werden.

    Die Produktgruppe betrifft sowohl Glasfaser- als auch Kupferdatenkabel.

  • 5. Welche Kabel sind nicht in der Bauproduktenverordnung berücksichtigt und müssen nicht getestet werden?
    • Ausgenommen sind nicht dauerhaft verlegte Kabel und sämtliche Außenleitungen (Rohr-, Luft-und Erdverlegung).
  • 6. Welche Brandtests und Standards für Kabel gingen der neuen Verordnung voraus?
    • Kabelsicherheit im Bezug auf das Brandverhalten wurde bisher in Form von Schwerentflammbarkeit und Korrosionbeständigkeit (FRNC) und/oder geringer Rauchentwicklung und Halogenfreiheit (LSZH) beschrieben. Die Tabelle unten zeigt die zugehörigen Standards.
    • Die Definition FRNC/LSZH wurde durch den neuen Ansatz zu Kabelsicherheit und Brandverhalten der neuen Verordnung abgelöst.

     

    Brandtests und Standards vor CPR

  • 7. Welche Standards definieren die Brandklasse eines Kabels?
    • EN 13501-6 beschreibt als führender Standard innerhalb der Bauproduktenverordnung die neuen Testverfahren und Leistungskriterien, die für die Kabelklassifizierung erfüllt sein müssen. Er enthält neue sowie ältere Standards zur Brandklassifizierung.

     

    Welche Standards definieren die Brandklasse eines Kabels

    Anmerkung: Die Grafik oben zeigt keinen Test für Kabelbündel, jedoch werden die Tests gemäß EN 50399 für Kabelbündel durchgeführt.

    • Das Verhalten von Einzelkabeln im Brandfall
      (EN 60332-1-2) gibt die Flammenausbreitung eines Kabels an, wenn es einer offene Flamme ausgesetzt ist.
    • Die Rauchentwicklung brennender Kabel (EN 61034-2) gibt die Rauchtrübung bwz. Durchsichtigkeit an, die durch ein brennendes Kabel verursacht wird (Durch eine Starke Rauchtrübung kann eine Flucht im Notfall beeinträchtigt werden).
    • Die Azidität verursacht durch Kabelbrände (EN 60754-2) gibt den Säuregehalt bzw. die Korrosivität der durch Kabelbrand entstandenen Gase an. (Diese Gase sind giftig für den Menschen und können Schäden an Einrichtungen oder Materialien von Gebäuden hinterlassen).
    • Das Verhalten von Kabelbündeln im Brandfall
      (EN 50399) gibt die Reaktionen von Kabelbündeln in frühen Brandphasen unter direkter Einwirkung einer 20,5 kW-Flammenquelle (Szenario 1) und einer 30 kW-Flammenquelle an (Szenario 2).

    Gemessen werden folgende Parameter: Flammenausbreitung (FR), Wärmefreisetzung (THR), Wärmeabgaberate (HRR), Brandindexentwicklungsrate (FIGRA), Rauchentwicklung (TSP), Rauchentwicklungsrate (SPR) und brennende Abtropfmenge. Darüber hinaus gibt es einen weiteren Standard, der sich auf eine neue unbrennbare Kabelklasse bezieht:

    • Der Bombenkalorimeter (EN ISO 1716) misst den Wärmefluss im Brandfall. Materialien, die bei Verbrennung viel Hitze freisetzen, können andere Materialien entzünden.

     

  • 8. Welches sind die neuen Kabelklassen gemäß EU Bauproduktenverordnung?
    • Die Bauproduktenverordnung umfasst sieben Kabelklassen von Aca bis Fca die auf der Grundlage der Kriterien Wärmefreisetzung und Flammenausbreitung zugeordnet werden.
    • Für weitere Anforderung gibt es drei Klassenzusätze: Rauchentwicklung/-emission (s), Säureentwicklung (a), Flammendes Abtropfen (d)
    • Aca – Kabel aus nicht-brennbaren Materialien.
    • B1ca, B2ca, Cca, Dca, Eca – relevant für Kabel aus brennbaren Materialien.
    • Fca – Kabel ohne jeglichen Brandschutz.l 
    • Die Anforderungen von Klasse Aca und B1ca sind sehr hoch und können derzeit nicht von Kabeln hergestellt aus thermoplastischen halogenfreien Materialien erfüllt werden.

    Anmerkung: ca bezeichnet ein Kabelprodukt

    Kabelklassen gemäß EU Bauproduktenverordnung

    Kabelklassen gemäß EU Bauproduktenverordnung - Normen

  • 9. Wer entscheidet, ob ein Kabel der Bauproduktenverordung entspricht?
    • Ein Akkreditiertes Testinstitut (Notified Body), das vom jeweiligen EU-Staat festgelegt wurde (z.B VDE in Deutschland), bewertet die Einhaltung bestimmter vordefinierter Standards bei einem Produkt und stellt im Anschluss eine Konformitätserklärung, basierend auf welcher der Hersteller die Leistungserklärung (DoP) erstellt.
    • Das Bewertungsverfahren kann die Inspektion und Untersuchung eines Produkts, seines Designs und seiner Fertigung beinhalten. Hersteller sind zur Kennzeichnung des Produkts dem CE-Zeichen verpflichtet, welches für den Vertrieb und den Verkauf des Produkts innerhalb der EU erforderlich ist.

    Ein Akkreditiertes Testinstitut nimmt die Produktbewertung vor und stellt die Testergebnisse mit Konformitätserklärung aus. Hersteller fertigen die Leistungserklärung für das Produkt an und kennzeichnen das Produkt mit dem CE-Zeichen, um den Handel des Produkts innerhalb der EU zu ermöglichen.

  • 10. Wie sieht die CE-Kennzeichnung von Kabeln aus und wo ist sie an einem Kabel anzubringen?
    • Produkte, die der neuen Verordnungen entsprechen, müssen mit dem CE- Zeichen gekennzeichnet sein, welches anzeigt, dass das jeweilige Kabel sowohl den Standard EN-13501-6 als auch die Brandschutzeigenschaften erfüllt.
    • Kabel und/oder deren Verpackung müssen gekennzeichnet werden und enthalten obligatorische Daten (Ursprung, Name des Herstellers, Teilnummer, Brandklasse) und zusätzliche Bestandteile (Produktionsjahr, individuelle Zertifizierungszeichen usw.).

    Produkte, die die neue Verordnung erfüllen, tragen eine CEKennzeichnung, die die Klassifikation des Kabels im Bezug auf dessen Brandverhalten angibt. Die CE-Kennzeichnung kann auf dem Kabel und/oder der Verpackung aufgebracht werden.

    CE-Kennzeichnung von Kabeln

  • 11. Müssen Fca Kabel (ohne jeglichen Brandschutz) auch mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden?
    • Alle Fca Kabel müssen auch eine CE-Kennzeichnung tragen
  • 12. Besteht eine CE-Kennzeichnungspflicht?
    • Seit dem 1. Juli 2017 ist die Einhaltung der EU Bauproduktenverordnung No. 305/2011 inklusive der Bereitstellung der Leistungserklärung sowie CE-Kennzeichnung der unter die Verordnung fallenden Produkte Pflicht.

    Die Kennzeichnungspflicht besteht seit dem 1. Juli 2017.

  • 13. Gibt es Nationale Verordnungen ergänzend zur EU Bauproduktenverordnung?
    • Es ist die Aufgabe jedes EU-Mitgliedsstates die Bauproduktenverordnung und alle notwendigen nationalen Kennzeichnungen umsetzen.
    • In Deutschland: MBO (Musterbauordnung) und MLAR (Muster Leitungsanlagen Richtlinie) sind weiterhin gültig und müssen erfüllt werden. Euroklassen (B2ca bis Fca) und entsprechende deutsche DIN Klassen (B1, B2, B3) müssen korrelieren.
    • Das EU-Land bzw. einzelne föderale Landesregierungen müssen festlegen, welche Kabelklassen für spezifische Anwendungen (z.B Schulen, Krankenhäuser, Büros) und Sonderbereiche innerhalb eines Gebäudes (z.B Fluchtwege) gefordert werden.

    Bestehende nationale Bezeichnung (z.B DIN in Deutschland) behalten ihre Gültigkeit. In einigen Ländern kann ein Übergang oder eine Entwicklung nationaler Kennzeichnungen zusätzlich zur EU-Bauproduktenverordnung notwendig sein.

  • 14. Wo kann ich weitere Informationen finden?