Auswahlverfahren, Audits und Rechenschaftspflicht | Nachhaltigkeit | Corning

Rechenschaftspflicht

Alle Kooperationspartner von Corning verpflichten sich, in Übereinstimmung mit den Prinzipien und Anforderungen unseres „Supplier Code of of Conduct“ (Verhaltenskodex für Lieferanten) zu handeln, der auch unsere Menschenrechtsrichtlinie beinhaltet. Um die Einhaltung des Kodex zu gewährleisten und Risiken im Bereich der sozialen Verantwortung in der Lieferkette zu identifizieren und zu vermeiden, hat Corning ein durchdachtes Zulieferungsmanagement entwickelt. Dieser Prozess nutzt eine Reihe von Technologieplattformen und interner Arbeitsschritte, was uns eine schnellere, effizientere und präzisere Überwachung der Abläufe, Datenerfassung und Weitergabe von Informationen über die Lieferkette ermöglicht. Corning ergreift Maßnahmen, um potenzielle Risiken durch unsere Anbieterauswahl, durch Onboarding oder etablierte Managementprozesse zu evaluieren, zu bewerten und zu verifizieren. So stellen wir sicher, dass unsere Zulieferer die Erwartungen unserer Kunden (interne wie externe) in Bezug auf Leistung, soziale Verantwortung und Risikomanagement nicht nur erfüllen, sondern sogar übertreffen.


Corning führt verantwortungsvolle und nachhaltige Beschaffungsmaßnahmen durch, um vorbildliche Arbeitspraktiken zu fördern und das Risiko von Menschenhandel und Zwangsarbeit in der Lieferkette zu verringern. Zum Beispiel:

  • 97% der Kleinbetriebe, die von Menschen mit struktureller Benachteiligung geführt werden (Small Disadvantaged Business Enterprise, SDBE) erhalten Ihre Bezahlung innerhalb von 60 Tagen oder schneller
  • Die durchschnittliche Vertragsdauer beträgt zwei Jahre.
  • Nur 15 % aller Bestellungen werden nach Auftragserteilung geändert.

1. Auswahlverfahren und Onboarding

Das Corning-Risikomanagement beginnt lange bevor Unternehmen in unsere Lieferkette aufgenommen werden. Zulieferbetriebe aus Hochrisikoländern werden mit unserem Drittanbieter-Tool auf mehr als 50 Risikofaktoren durchleuchtet und mit Blick auf die soziale Verantwortung des Unternehmens überprüft (inkl. Zwangsarbeit, Kinderarbeit und/oder Menschenrechtsverstöße).

Seit 2015 führen wir einen weltweit einheitlichen Onboarding-Prozess für die Aufnahme von Zulieferern durch. Im Rahmen dieses standardisierten Verfahrens müssen alle neuen Partnerbetriebe und Dienstleister von unseren Beschaffungsmanagement-Experten bewilligt werden. Dies hat unter anderem den Vorteil, dass neue Zulieferer im Vorfeld gründlicher überprüft werden können, da die Gesamtzahl neuer Auftragnehmer durch das zentralisierte Vorgehen deutlich geringer ist. Darüber hinaus verbessern und erweitern wir die bestehenden Prozesse, um eine sozial verantwortliche Lieferkette zu gewährleisten.

2. Bewertung von Zulieferern und Audit-Verfahren

Alle Zulieferer verpflichten sich zu Geschäftspraktiken, die unserem „Supplier Code of of Conduct“ entsprechen. Corning behält sich das Recht vor, Vertragspartner auf dessen Einhaltung hin zu begutachten und zu auditieren. Unser Supply Management nutzt eine Vielzahl von Instrumenten (z.B. Report Cards, vierteljährliche Business Reviews und Supplier Performance Management), um sicherzustellen, dass Cornings Zulieferer die Branchenvorgaben einhalten und Kundenerwartungen übertreffen.

a) Bewertungsverfahren von Zulieferern

Wir setzen auf ein vielseitiges Online-Tool, um interne Bewertungen von den Systemen, Produkten und Prozessen unserer strategischen Zulieferer vorzunehmen – auf der Grundlage von Industriestandards und unseres Qualitätsrahmens. Corning verwendet eine vereinheitlichte und gleichbleibende Bewertungsvorlage, die eine breite Palette von Kriterien berücksichtigt. Dazu zählen Faktoren der sozialen Verantwortung (z.B. Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Menschenhandel), außerdem Umweltaspekte, Nachhaltigkeit, Gesundheit und Sicherheit, Qualitätssicherung sowie Leistungsmerkmale.

Nach erfolgter Bewertung im Rahmen des „Supplier Performance Assessment Process“ teilt Corning die Ergebnisse mit den teilnehmenden Zulieferern und organisiert Nachbesprechungen, um Korrekturmaßnahmen zu entwickeln, die konkrete Zielvorgaben zur Leistungssteigerung beinhalten. Diese Performance wird im Laufe des Jahres regelmäßig überprüft, um die Fortschritte gegenüber dem Plan zu bewerten, und es werden gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen eingeleitet. Im Jahr 2019 konnten 100 % der strategisch wichtigsten Zulieferer von Corning durch diesen Bewertungsprozess bewertet werden. 2020 folgte die Ausweitung der Zuliefererbewertung auf die anderen Top-Partner, die 80 % der Ausgaben von Corning ausmachen.

b) Vor-Ort-Audits

Ein wichtiger Bestandteil unseres „Supplier Relationship Management“-Prozesses sind Audits bei den Zulieferern vor Ort – seit 2020 erweitert um den Bereich soziale Verantwortung.

Unsere Supply-Chain-Experten führen diese Vor-Ort-Audits regelmäßig bei strategischen Zulieferern durch. Dabei kommen standardisierte Vorlagen zum Einsatz, die auf Industrienormen basieren. Eine Schlüsselkomponente unseres Bewertungs- und Auditprozesses für Zulieferer ist die Entwicklung von Abhilfemaßnahmen zur Vermeidung von Verstößen. Diese sollen die Vertragspartner innerhalb eines definierten Zeitrahmens zur Einhaltung der Vorschriften bewegen – was auch regelmäßig kontrolliert wird.

c) Social Responsibility Audit

Corning betreibt ein umfangreiches Auditprogramm für wichtige High-Risk-Zulieferer, mit Schwerpunkt auf Vertragshersteller, da bei dieser Betriebsform das Risiko des Menschenhandels am größten ist.

Corning hat eine Matrix zur Identifizierung von Hochrisikoländern entwickelt, die auf 6 Kriterien der Social Business Initiative Amfori (https://www.amfori.org/resource/countries-risk-classification) sowie dem externen Tool „riskmethods“ basiert. „riskmethods“ ist eine Lösung zur Erstellung von Risikoprofilen und -einstufungen, die 49 Risikoindikatoren zur Identifizierung potenzieller Risiken nutzt.

Die Audits werden nach den Standards der Responsible Business Alliance (RBA) durchgeführt und von externen APSCA-zertifizierten Prüfern vorgenommen, die aus den RBA-zugelassenen Audit-Firmen ausgewählt werden; danach werden die Audits in einem zweijährigen Rhythmus wiederholt. Auf der Grundlage der Ergebnisse werden Abhilfemaßnahmen und Schulungen entwickelt, sowie Folgetermine vereinbart. Unzureichende Abhilfemaßnahmen können zu einer Vertragskündigung führen.

2017 führte Corning einen permanenten, ausführlichen Prüfungsprozess durch unabhängige Dritte ein. Auditiert wurden zunächst alle Highest-Risk-Zulieferer, die Korrekturphase erstreckte sich über das Jahr 2018. Im Jahr 2019 haben wir diese Audits auf einen Teil unserer Zulieferer mit mittlerem Risiko ausgeweitet. Im Jahr 2020 wurden strategische Zulieferer neu bewertet und die Audits auf weitere Zulieferer mit mittlerem Risiko ausgeweitet.

Ablauf eines Vor-Ort-Audits:

1.Schritt: Selbsteinschätzung des Zulieferers vor dem Besuch per Fragebogen. 

2. Schritt: Ortstermin mit Auditoren von Corning zur Erarbeitung eines Audit-Plans und umfangreiches Onboarding. Falls nach Selbsteinschätzung und Ortstermin bereits Mängel gemäß der RBA-Normen festgestellt werden, erhält der Zulieferer Gelegenheit, Korrekturmaßnahmen – noch vor dem externen Audit – einzuleiten, die durch Corning überwacht werden.

3. Schritt: Vor-Ort-Audit durch externe, unabhängige Prüfer, auch mit Blick auf Wahrnehmung der sozialen Verantwortung. Dazu zählen Befragungen des Managements, Beobachtungen vor Ort (Betriebsbegehungen), Dokumentenprüfungen (u.a. zu Menschenrechten, Kinderarbeit, Menschenhandel, Gesundheit und Sicherheit, Arbeitszeiten) sowie Befragungen von Mitarbeitern außerhalb des Betriebs.

a. Mitarbeiterbefragungen (außerbetrieblich): Wie viele Mitarbeiter befragt werden, ist durch die RBA-Standards festgelegt. Die Befragungen werden nichtöffentlich, außerhalb des Betriebsgeländes und ohne Anwesenheit von Managern oder anderen Mitarbeitern durchgeführt. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt. Die Führungskräfte verpflichten sich nicht nur, ihre Mitarbeiter zu ermutigen, bei den Gesprächen offen und ehrlich zu sein, sondern diese auch aktiv vor etwaiger Benachteiligung zu schützen.

b. Betriebsbegehungen: Vor Ort müssen die Prüfer die Lebensumstände der Arbeitnehmer in Augenschein nehmen und insbesondere Wohn-/Schlafstätten (inkl. firmeneigene oder durch Arbeitsvermittler angemietete Wohnheime und Unterkünfte auf und außerhalb des Werksgeländes), Kantinen und Küchen, Toiletten und sanitäre Anlagen sowie eventuelle Freizeiteinrichtungen begutachten.

4. Schritt: Entwicklung von Abhilfemaßnahmen bei Verstößen in den Bereichen soziale Verantwortung (z. B. Arbeitsbedingungen und Menschenhandel), Umweltverträglichkeit, Arbeitsschutz und -sicherheit, Qualität und ökonomische Performance. Diese sogenannten „Corrective Action Plans“ sind ein wichtiger Bestandteil unserer Lieferantenprüfung und Audit-Bemühungen. Basierend auf den Ergebnissen des externen Audits werden diese Pläne in enger Zusammenarbeit von Corning mit unseren externen Prüfern, dem Social-Responsibility-Verantwortlichen  und der Geschäftsleitung des Zulieferers erstellt. So soll der Zulieferbetrieb innerhalb einer gewissen Frist zur Umsetzung der Regeln veranlasst werden. Ein Korrekturmaßnahmenplan wird von zusätzlichen Fortschrittskontrollen unterstützt. „Corrective Action Plans“ für High-Risk-Zulieferer werden zusätzlich mit der Unternehmensleitung und dem Corporate Risk Council besprochen.

Mögliche Konsequenzen, falls ein Zulieferer keine ausreichenden Verbesserungen in den beanstandeten Bereichen vorweisen kann: 

• Spezielle Projektmaßnahmen zur Lösung des Compliance-Problems 

• Schriftliche Abmahnung 

• Externe Untersuchung 

• Arbeitsunterbrechung

• Beendigung von Geschäftsbeziehungen

5. Schritt: Sammelschulungen für betroffene Lieferanten zur sozialen Verantwortung von Unternehmen (CSR), durchgeführt von Corning und/oder externen Dienstleistern. Dabei werden die Kriterien und das Fazit des Audits erörtert, außerdem Best Practices, Strategien und Taktiken zur Verbesserung bzw. Vermeidung risikobehafteter Praktiken im Bereich der sozialen Verantwortung (inkl. Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Menschenhandel) vorgestellt. Das Ziel: eine maximale Übereinstimmung mit den Werten und Erwartungen von Corning. 

6. Schritt: Nachbereitung durch regelmäßige Meetings auf täglicher oder wöchentlicher Basis mit den Zulieferern, um tatsächliche Fortschritte mit den Zielvorgaben der Sanierungspläne abzugleichen. Dieses Follow-up wird von zertifizierten Corning-Auditoren durchgeführt. 

Offiziell abgeschlossen werden kann das Verfahren hingegen nur von externen Prüfern, um Einheitlichkeit und Fairness zu gewährleisten.

3. Ergebnisse der Vor-Ort-Audits zur sozialen Verantwortung des Unternehmens:

100% der Vertragshersteller mit hohem Risiko werden von einem externen Prüfer nach dem Standard der Responsible Business Alliance (RBA) auditiert. Eine Teilliste von CMs mit mittlerem Risiko wird ebenfalls geprüft.  

 

2018

2019

2020

2021

%-Anteil der Auftragsfertiger-Ausgabe

43%

55%

74%

80%

Anzahl Auftragsfertiger

4%

6%

8.5%

7.5%

Überwachung der Lieferkette


Durchschnittliche Bewertung von Menschenrechten

2017

2019

2020

2021

129

154

152

141

 Durchschnittliche Menschenrechtsbewertung (von 200) bei Audits in der Auftragsfertigung
 

Wie wir mit Lieferanten zusammenarbeiten

Bei Vor-Ort-Prüfungen der sozialen Verantwortung in der Lieferkette wurden Risiken in den folgenden Bereichen festgestellt:

  1. A3.1. Die wöchentliche Arbeitszeit in den letzten 12 Monaten darf 60 Stunden nicht übersteigen.
  2. A3.2. ArbeitnehmerInnen erhalten alle sieben Tage mindestens einen freien Tag 
  3. B2.2. Ausreichende und wirksame Feuermelde-, Alarm- und Brandschutzsysteme.
  4. B2.4. Funktionierende Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge in ausreichender Zahl und Lage, leicht zugänglich und ordnungsgemäß gewartet.
     

Als Reaktion auf die Verstöße hat Corning zusammen mit den Zulieferern geeignete Vorkehrungen und Abhilfen geschaffen: von der Einführung eines Anwesenheitsmanagementsystems und der Schulung von Mitarbeitern und Managern, um einen Überblick über die wöchentlich geleisteten Arbeitsstunden und -tage zu erhalten (Punkte 1 und 2, Kriterium A), bis hin zur Installation von Sicherheitsausgangsschildern, Notbeleuchtung, Alarmglocken und anderer Sicherheitsmaßnahmen (Punkte 3 und 4, Kriterium B).

Corning wendet ein einheitliches Verfahren an, um seinen Lieferanten zu helfen, ihre Leistungsfähigkeit im Bereich der Menschenrechte zu verbessern:

  1. Ein Corning CSR-Experte (Subject Matter Expert, SME) gibt den Zulieferern schrittweise Anleitung in Form von Besprechungen, Schulungen und/oder Folgesitzungen, um Lücken und/oder Ursachen für bestimmte Probleme zu identifizieren und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.
  2. In einer gemeinsamen Sitzung zwischen dem Lieferanten und dem Corning SME wird ein Verbesserungsplan erstellt.
  3. Der Lieferant führt eine Selbstbewertung durch und legt die Ergebnisse zur Überprüfung bei Corning vor.
  4. Ein Vor-Audit wird von einem SME von Corning durchgeführt, bevor ein formelles Audit durch einen Dritten erfolgt.


Im Einklang mit Cornings Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung arbeiten wir proaktiv mit unseren Lieferanten zusammen, um die Wirksamkeit von Korrekturmaßnahmen zu überwachen und zu bewerten. Corning hat eine signifikante Verbesserung der Gesamtpunktzahl für CSR-Audits (einschließlich der oben genannten Punktzahl für Menschenrechte) erzielt, die von einem anfänglichen Durchschnitt von 48 von 200 auf einen Durchschnitt von 134 von 200 im Jahr 2021 gestiegen ist.  Obwohl wir große Fortschritte bei der Reaktion auf CSR-Risiken und -Auswirkungen gemacht haben (siehe Tabelle zur Verbesserung der Lieferantenbewertung unten), sind wir der Meinung, dass wir nicht bei allen Lieferanten eine zufriedenstellende Bewertung erreicht haben. Daher bemühen wir uns auch weiterhin, Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren und zu nutzen.

Auftragsfertiger

1. Zyklus

2. Zyklus

3. Zyklus

Partnerbetrieb 1

115

95

114

Partnerbetrieb 2

161

161

 

Partnerbetrieb 3

82

136

 

Partnerbetrieb 4

117

111

 

Partnerbetrieb 5

100

133

151

Partnerbetrieb 6

-42

56

 

Partnerbetrieb 7

-20

126

 

Partnerbetrieb 8

46

82

 

Partnerbetrieb 9

-151

101

 

Partnerbetrieb 10

60

31

 

Partnerbetrieb 11

86

133

130

Partnerbetrieb 12

178

184

 

Partnerbetrieb 13

2

108

133

Partnerbetrieb 14

12

104

 

Partnerbetrieb 15

-23

120

 

Partnerbetrieb 16

33

72

130

Partnerbetrieb 17

93

107

146

Partnerbetrieb 18

18

40

 

Gesamtdurchschnitt

48

106

134

Verbesserungen der Lieferantenbewertung


Engagement für existenzsichernde Löhne


Derzeit prüft Corning, ob die Zulieferer den Mindestlohn einhalten. Wir werden im Jahr 2022 mit Audits zu existenzsichernden Löhnen beginnen.

Verpflichtung zur Vereinigungsfreiheit und zu Tarifverhandlungen


Fragen zur Vereinigungsfreiheit und zu Tarifverhandlungen sind Bestandteil der CSR-Prüfungen von Corning. Wir haben noch nie einen Verstoß festgestellt, aber falls doch, werden entsprechende Abhilfemaßnahmen erforderlich sein.

Selbstverpflichtung zu Kinderarbeit und jungen Arbeitnehmern

 

2017

2019

2020

2021

Kinderarbeit

0

0

0

0

Junge Arbeitnehmer

4

1

0

2

Erkenntnisse über Kinderarbeit und junge Arbeitnehmer

Corning ist bei der Überprüfung von Zulieferern nicht auf Probleme mit Kinderarbeit gestoßen, hat aber Fälle von jungen Arbeitnehmern (16-18 Jahre) festgestellt, die Überstunden und/oder Nachtschichten leisten, was gegen die RBA-Anforderungen verstößt. Corning hat die folgenden Maßnahmen bei dem Lieferanten eingeleitet:

  1. Verlangte sofortige Maßnahmen, um den jungen Arbeitnehmer aus der Überstunden- oder Nachtschicht zu entfernen.
  2. Organisierte Kommunikationssitzungen mit dem betroffenen Arbeitnehmer, seinem Vorgesetzten und der Geschäftsführung.
  3. Überprüfung der HR-Verfahren mit der Geschäftsleitung und Aktualisierung dieser Strategien und Verfahren, um eine kontinuierliche Einhaltung zu gewährleisten.
  4. Der Anbieter wurde aufgefordert, eine Selbsteinschätzung zu dieser Feststellung abzugeben.
  5. Durchführung eines Folge-Audits vor der Bewertung, um die vom Lieferanten ergriffenen Maßnahmen vor einem formellen Audit durch einen Dritten zu validieren.
     

Verpflichtung zur Zahlung von Gesundheitsgebühren

Corning ist auf Fälle gestoßen, in denen von den Arbeitnehmern verlangt wurde, die Kosten für einen Gesundheitscheck bei der Einstellung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 zu tragen. Die Gebühren betrugen zwischen 6 und 25 USD.

Corning hat in Zusammenarbeit mit den Zulieferern Maßnahmen eingeleitet, um die Probleme zu lösen und sicherzustellen, dass die Zulieferer sich an folgende Puntke halten:

  1. Überarbeitung der Rekrutierungsprozesse/Verfahren
  2. Rückerstattung der Gebühren an die betroffenen Arbeitnehmer zahlt
  3. Überprüfung der HR-Verfahren mit der Geschäftsleitung und Aktualisierung dieser Strategien und Verfahren, um eine kontinuierliche Einhaltung zu gewährleisten.


Corning wird die Frage der Gebühren für den Gesundheitscheck bei der Aufnahme in das Unternehmen zusammen mit den neuesten RBA-Anforderungen, die 2020 verschärft wurden, in den CSR-Schulungen mit den Zulieferern ab dem vierten Quartal 2014 thematisieren.

Engagement für die Rechte der Frauen

 

2019

2020

2021

Rechte der Frauen

3

2

1

Erkenntnisse über die Rechte der Frauen

Corning ist auf einige Fälle gestoßen, die gegen die Erwartungen der Frauenrechte verstoßen, wie z. B. die fehlende Risikoanalyse für schwangere Frauen und stillende Mütter, die mangelnde Verfügbarkeit von Stillzimmern oder das Fehlen eines Kühlschranks oder von Waschmöglichkeiten in den Stillzimmern.

Corning hat in Zusammenarbeit mit den Zulieferern Maßnahmen eingeleitet, um die Probleme zu lösen und sicherzustellen, dass die Zulieferer sich an die abgemachten Punkte hält:

  1. Festlegung allgemeiner Richtlinien und Verfahren zur Minimierung der Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Schwangeren und stillenden Müttern.
  2. Durchführung einer Risikoanalyse zur Ermittlung von Arbeitsplätzen, die für Schwangere und stillende Mütter ungeeignet sind.
  3. Angemessene Unterkünfte für stillende Mütter mit Waschgelegenheiten und einem Kühlschrank bereitstellen.

4. Regelmäßige CSR-Schulungen von Corning

Wir haben zwei Schulungsveranstaltungen durchgeführt, in denen Themen der Zwangsarbeit behandelt und hervorgehoben wurden:

  • Im Juni 2018 wurde von einem Dritten eine Schulung für große Vertragshersteller durchgeführt, die mit Corning® Gorilla® Glass Produkten arbeiten. 
  • Am 15. Dezember 2020 wurde eine Online-Schulung für Auftragsfertiger in allen Geschäftsbereichen von Drittanbietern und Corning durchgeführt.
  • Im Jahr 2021 wurde ein eLearning-Programm zur sozialen Verantwortung in der Lieferkette entwickelt. Etwa 200 Zulieferer nahmen an dem eLearning-Programm teil und absolvierten die zugewiesenen Kurse.

Für das Jahr 2022 ist eine CSR-Auffrischungsschulung für unsere Vertragshersteller und Zulieferer geplant, in der die aktualisierten Anforderungen des RBA-Standards vorgestellt werden.

Richtlinien und Bestimmungen

Richtlinien und Bestimmungen

Verhaltenskodex für Zulieferer


Dieser „Code of Conduct“ definiert auf der ganzern Welt die Maßstäbe dafür, wie Corning und seine Partner zusammenarbeiten, um Produkte und Dienstleistungen verantwortungsvoll zu entwickeln und auf den Markt zu bringen.

Konfliktmineralien

Wir achten streng darauf, dass die Menschenrechte auch durch verantwortungsvolle Beschaffungspraktiken bei sogenannten Konfliktmineralien eingehalten werden – auf allen Ebenen der Lieferkette.

Menschenhandel und Sklaverei

In unseren Betrieben und entlang der Lieferkette: Corning hat Richtlinien und Verfahren etabliert, die die Einhaltung der Menschenrechte fördern und sicherstellen sollen.

Menschenrechte

Wir bei Corning haben uns verpflichtet, die höchsten Anforderungen an die Einhaltung der Menschenrechte zu stellen: für uns ein essentieller Bestandteil einer sozial verantwortlichen Lieferkette.

Datenschutzpolitik

Der Schutz der Privatsphäre von Mitarbeitern sowie von geschäftlichen Daten innerhalb unseres Lieferantennetzwerks hat für Corning höchste Priorität.

Informationssicherheit


Mit dieser Richtlinie schützen wir vertrauliche Unternehmensinformationen und minimieren das Risiko, dass diese bei der Zusammenarbeit mit Zulieferern, Auftragnehmern und externen Beratern verlorengehen oder gestohlen werden können.

Beschwerde-Hotline

Vertraulich und anonym: Zulieferer, Partner und alle anderen relevanten Beteiligten können sich mit ihren Fragen, bei Verstößen oder Beschwerden an Cornings Verhaltenskodex-Hotline wenden - rund um die Uhr, an 7 Tagen der Woche.

(Ländervorwahl) +1-888-296-8173 oder online auf www.ethicspoint.com